Markus Drach 
- Steuerberater -
 

Infothek

Steuern / Einkommensteuer 
Donnerstag, 07.11.2024

Besteuerung nach Tonnage - Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG

Der Begriff der Bereederung eines Handelsschiffs im Sinne des § 5a Abs. 1 Satz 1 EStG meint die Geschäftsbesorgung des Schiffsbetriebs in technischer, kommerzieller und personeller Hinsicht und damit das Management des Schiffsbetriebs. Der Ort der Durchführung der Bereederung bestimmt sich danach, wo die jeweils maßgeblichen (Management-)Entscheidungen getroffen werden und deren Durchführung bzw. Umsetzung überwacht wird.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Donnerstag, 07.11.2024

Bei "Unternehmenszersplitterung" keine Geschäftsveräußerung im Ganzen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes

Es liegt keine nicht steuerbare Geschäftsveräußerung im Ganzen vor, wenn ein zuvor von einem Unternehmer betriebenes Unternehmen aufgeteilt und an eine Vielzahl von Erwerbern veräußert wird.

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Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 06.11.2024

Unentgeltliche Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs

Der Bundesfinanzhof hat zu den Besteuerungsfolgen der unentgeltlichen Übertragung eines verpachteten Gewerbebetriebs entweder gegen Versorgungsleistungen oder unter Vorbehalt des Nießbrauchs Stellung genommen.

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Steuern / Umsatzsteuer 
Mittwoch, 06.11.2024

Für letztlich tatsächlich nicht gelieferte Photovoltaikanlage Vorsteuerabzug aus einer Anzahlungsrechnung

Das Finanzgericht München hatte zu entscheiden, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.

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Steuern / Einkommensteuer 
Dienstag, 05.11.2024

Zum Ansatz einer Abschreibung auf den kommerzialisierbaren Teil des Namensrechts einer natürlichen Person auf sog. Influencer

Der kommerzialisierbare Teil des Namensrechts einer natürlichen Person stellt ertragsteuerlich ein Wirtschaftsgut und kein bloßes Nutzungsrecht dar; vom Einlagewert können grundsätzlich Abschreibungen vorgenommen werden. Ein entsprechendes Wirtschaftsgut kann bei einer Influencerin jedoch erst dann entstehen, wenn sie ihre gewerbliche Tätigkeit aufnimmt und z. B. Lizenzverträge abschließt.

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Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.