Wenn eine Mitunternehmerschaft die Abwärme aus einem von ihr betriebenen Blockheizkraftwerk an einen Betrieb ihres Mitunternehmers zu fremdüblichen Konditionen liefert, ist die Wärmelieferung ertragsteuerlich als gewinnrealisierender Geschäftsvorfall zu behandeln.
mehrDie gewerbesteuerliche Schädlichkeit der Mitvermietung einer Druckluftanlage setzt nicht voraus, dass aus der Mitvermietung ein Gewinn entsteht. Entscheidend für die Versagung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung ist der Umstand, dass die Vermieterin mit der Vermietung einer Betriebsvorrichtung, die als bewegliches Wirtschaftsgut anzusehen ist, den Bereich der Verwaltung ausschließlich eigenen Grundbesitzes verlässt.
mehrDas Finanzgericht Sachsen-Anhalt nahm Stellung zum Bestehen desselben Geschäftsbetriebs bei Übernahme des Geschäftsbetriebs einer anderen Gesellschaft und einer dadurch bedingten organischen bzw. strukturellen Entwicklung der GmbH im Beobachtungszeitraum.
mehrEin möglicher Ansatz fiktiver Aufschlagsätze in Bezug auf die Leistungsbeziehungen zwischen einer ausländischen Muttergesellschaft und der inländischen Betriebsstätte ist den Vorschriften des Außensteuergesetzes nicht zu entnehmen.
mehrWenn eine alleinerziehende Mutter neben ihren Kindern zwei syrische Brüder, von denen einer volljährig und einer minderjährig ist, in ihren Haushalt aufnimmt, ist die gesetzliche Vermutung einer Haushaltsgemeinschaft mit dem volljährigen Syrer widerlegt, wenn dieser als Mieter über seine Miete hinaus nicht verpflichtet ist, finanzielle Beiträge zum Haushalt der Steuerpflichtigen zu leisten.
mehrDie Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.
Markus Drach Steuerberater
Alte Bahnhofstraße 17
53173 Bonn
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und nach Vereinbarung
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